Aufgaben/ Einsatzgebiet

Einsatzgebiet

Der Kernbereich des Einsatzgebietes ist die Stadt St. Georgen mit Ihren Ortsteilen. Ein Schwerpunkt bilden dabei die über 30 Gebäude mit automatischen Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet. Besondere Gefahrenpotentiale bieten ein Recyclingunternehmen, die stark frequentierte Bundesstraße 33 und die Schwarzwaldbahn.

Die Schwarzwaldbahn, Bahnlinie zwischen Karlsruhe und Konstanz, erreicht in St. Georgen nicht nur Ihren höchsten Punkt (Bahnhof), auch der längste Tunnel befindet sich zum Teil auf St. Georgener Gemarkung. Der Sommerauer Tunnel hat eine Länge von 1.697m und jeweils ein Portal bei St. Georgen und Triberg-Nußbach. Um im Einsatzfall wirkungsvoll Hilfe zu leisten, besitzt die Feuerwehr St. Georgen ein Spezialfahrzeug (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 24/16-S), welches sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene fahren kann. Deutschlandweit wurden 12 Fahrzeuge dieses Typs an Feuerwehren im Auftrag der Deutschen Bahn ausgeliefert.


Eine Herausfordernung stellen die ländlichen Außengebiete und Ortsteile, sowie die großen Waldgebiete dar. Insbesondere die Wasserversorgung ist im Falle eines Brandes eine komplexe Aufgabe.

Außerdem ist die Feuerwehr St. Georgen Stützpunktfeuerwehr für die Gemeinden Königsfeld und Mönchweiler. Wir unterstützen diese Gemeinden beispielsweise mit der Bereitstellung von Sonderfahrzeugen wie Drehleiter (DLAK 23/12) und Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) und weiteren Fahrzeugen bei Bedarf. So ist die Drehleiter (DLAK 23/12) bei einigen Sonderobjekten mit hohem Gefahrenpotential, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Rehakliniken und einem Internat, automatisch in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) hinterlegt. Außerdem nutzt die Führungsgruppe C St. Georgen/ Königsfeld / Mönchweiler unseren Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) bei Ihrer Arbeit.

Im Gegenzug unterstützt uns uns die Feuerwehr Königsfeld seit 2019 bei Einsätzen im Gewerbegebiet Hagenmoos in St. Georgen-Peterzell.

Neben dem Einsatzgeschehen werden in St. Georgen auch die Schläuche aus Königsfeld und anderen Gemeinden gewaschen und geprüft, Einsatzkleidung gewaschen und Atemluftflaschen wieder aufgefüllt. Diesen Service bieten wir auch anderen Feuerwehren der Umgebung an.

Auf Anforderung und in besonderen Fällen ersteckt sich das Einsatzgebiet im Rahmen der sogenannten Überlandhilfe auch darüber hinaus. Besonders auch in die Grenzgebiete der Landkreise Rottweil und Ortenau.

Informationen über St. Georgen

Einwohnerzahl: ca. 13.000
Ortsteile:

  • St. Georgen
  • Brigach
  • Langenschiltach
  • Oberkirnach
  • Peterzell
  • Stockburg

Fläche: 5.985 ha
Verkehrswege:

  • knapp 10 km Bundesstraße B33, diverse Land- und Kreisstraßen
  • ca. 10 km Schwarzwaldbahn mit Personen- und Güterverkehr (Besonderheit Sommerauer Tunnel 1.697 m Länge)

Besondere Einsatzschwerpunkte:

  • Gewerbe, Industrie
  • ländlich geprägte Außenbereiche und Ortsteile
  • Schulen und Kindergärten
  • Altenheime, betreutes Wohnen
  • ca. 30 Objekte (Industriebetriebe, öffentliche Gebäude, Heime, Hotels) mit automatischen Brandmeldeanlagen

Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehren stehen im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Dort heißt es in §2:

Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.

(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.

Zusammengefasst ergeben sich folgenden Aufgaben:

  • Notfallrettung
  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung
  • Katastrophenschutz
  • Gefahrenprävention
  • Amtshilfe Polizei
  • Unterstützung Rettungsdienst

All unser Streben und Handeln dient nur einem Ziel: Den Menschen in unserer Stadt, die sich in einer akuten Notlage befinden, schnellstmöglich die bestmögliche Hilfe zu leisten. Dabei spielt die Herkunft, sozialer Status, Beruf oder ähnliches keine Rolle, wir helfen Jedem in gleicher Weise!